Steuerliche Nachfolgeplanung von Betriebsgesellschaften mit Liegenschaften
Oft stehen Unternehmer/-innen vor der Herausforderung, dass die Übernahme ihrer Betriebsgesellschaft durch einen Nachfolger schwierig zu finanzieren ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gesellschaft Betriebs- oder Kapitalanlageliegenschaften hält und dadurch sehr „schwer“ geworden ist.
Durch eine Spaltung des Betriebs und der Liegenschaften in zwei Gesellschaften lässt sich die Betriebsgesellschaft leichter machen. Dadurch wird die Finanzierung der Übernahme für einen Nachfolger tragbarer. Allerdings sind solche Spaltungen in der Regel nicht vollständig steuerneutral möglich und müssen daher genau geplant werden.
Besonders in monistischen Kantonen, d.h. in Kantonen, in welchen die oftmals erhebliche Wertsteigerung auf den Liegenschaften der (kantonalen oder kommunalen) Grundstückgewinnsteuer unterliegt, kann aber eine nicht steuerneutrale Spaltung durchaus attraktiv sein und daher ins Auge gefasst werden.
Eine sorgfältige Steuerplanung ist bei einer Nachfolgeplanung jedenfalls unabdinglich.