

Neue steuerliche Regelungen für den Privatanteil bei Luxusfahrzeuge im Kanton Zürich: Auswirkungen auf die direkten Steuern und die Mehrwertsteuer
Neue steuerliche Regelungen für den Privatanteil bei Luxusfahrzeuge im Kanton Zürich: Auswirkungen auf die direkten Steuern und die Mehrwertsteuer
Das Kantonale Steueramt Zürich hat eine neue Weisung erlassen, die ab der Steuerperiode 2024 den Privatanteil für Luxusfahrzeuge neu regelt. Diese Änderung betrifft insbesondere mitarbeitende Hauptgesellschafter von Kapitalgesellschaften und hat sowohl Auswirkungen auf die direkten Steuern als auch auf die Mehrwertsteuer.
Kernpunkte der neuen Weisung:
- Erhöhung des Privatanteils:
- Die bisherige Pauschale von 10,8% des Erwerbspreises (ohne Mehrwertsteuer) für den Privatanteil wird bei Luxusfahrzeugen auf bis zu 16% erhöht, wenn der Erwerbspreis des Fahrzeugs CHF 120’000 übersteigt.
- Lohnausweis und Kontokorrent:
- Trotz der Erhöhung wird auf dem Lohnausweis weiterhin lediglich der Privatanteil von 10,8% als Naturaleinkommen ausgewiesen.
- Der Differenzbetrag zwischen dem erhöhten Privatanteil (bis zu 16%) und den 10,8% ist dem Gesellschafter in Rechnung zu stellen bzw. dem Kontokorrent des Gesellschafters zu belasten.
- Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer:
- Für die Mehrwertsteuerberechnung ist für das unentgeltliche zur Verfügung stellen des Geschäftsfahrzeuges für den Privatgebrauch erstmal der Lohnausweis massgeblich. Somit werden die 10,8% des Erwerbspreises jährlich der Umsatzsteuer unterliegen (die 10,8% entsprechen dem Betrag inkl. MWST).
- Der zusätzliche Privatanteil, der dem Kontokorrent zu belasten ist, wird als „entgeltliche Leistung“ an den Gesellschafter betrachtet und ist somit ebenfalls mit der Mehrwertsteuer zu belasten.
Implikationen und Herausforderungen:
- Mehrwertsteuerliche Ungleichbehandlung:
- Die neue Regelung des Kantons Zürich führt zu einer mehrwertsteuerlichen Ungleichbehandlung im Vergleich zu Steuerpflichtigen in anderen Kantonen, welche möglicherweise unterschiedliche Praktiken für die direkten Steuern anwenden.
- Komplexität der Deklaration:
- Die Kombination von der Deklaration auf dem Lohnausweis und der Belastung des Kontokorrents erfordert eine sorgfältige Buchführung und kann zu Komplikationen bei der Steuerdeklaration führen
- Erhöhte Steuerlast:
- Die Privatanteile sowie die Steuerlast für die Betroffenen steigen an.
Die neue Weisung des Kantonalen Steueramtes Zürich stellt eine bedeutende Änderung in der steuerlichen Behandlung von Luxusfahrzeugen dar und erfordert eine genaue Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Konsequenzen.